Wie bereite ich mich auf ein Flusshochwasser vor?
Das Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet alle potenziell von Hochwasser betroffenen Personen zur Eigenvorsorge. In § 5, Absatz 2 heißt es hierzu:
„Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“
Betroffene Bürger dürfen sich daher nicht ausschließlich darauf verlassen, dass die Gemeinde Merchweiler ihr Wohneigentum schützt.
Wie kann ich mich gegen Überflutungen durch Starkregen schützen?
Die Vermeidung von Schäden durch Starkregen betrifft sowohl die offentliche Hand als auch Privatpersonen und Unternehmen. Neben baulichen und planerischen Maßnahmen, welche die Gemeinde Merchweiler wie z.B. am Sabelbach durchführt, ist auch private Vorsorge notwendig. Extreme Starkregen kön-en nicht allein durch die öffentliche Infrastruktur beherrscht werden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sich vor Schäden durch Starkregenereignisse zu schützen. Hierzu gibt es eine Vielzahl von Ratgebern und Leitfäden.
Zu empfehlen ist insbesondere der Leitfaden „Wassersensibel planen und bauen in Köln“. Dieser kann hier heruntergeladen werden (externer Link)
Der Leitfaden gibt praktische Hinweise zur Identifikation von Schwachstellen auf Ihrem Grundstück bzw. in ihrem Gebäude. Darüber zeigt er auf, wie ein Grundstück bzw. ein Gebäude wirksam vor Schäden durch die Folgen von Starkregen, Rückstau oder Sickerwasser geschützt werden kann.