Vergabe eines Baugrundstückes Auf Pfuhlst
Die Gemeinde Merchweiler beabsichtigt, ein Baugrundstück mit verkehrsgünstiger Anbindung an die Bundesautobahn 8, welches aus den noch zu vermessenden Teilflächen der Parzellen-Nr. 67/7 (ca. 1388 m²) und 69/4 (ca. 490m²), Flur 03, Gemarkung Merchweiler, gebildet werden kann, zu veräußern. Das Baugrundstück grenzt unmittelbar an den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Auf Pfuhlst“ im Ortsteil Merchweiler. Die Zulässigkeit der baulichen Nutzung des Grundstückes richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 6 der Baunutzungsverordnung (Mischgebiet). Die Gemeinde hat kein Interesse an der Realisierung von reinen Wohngebäuden, Gartenbaubetrieben, Tankstellen sowie Vergnügungsstätten.
Der Kaufpreis für das Baugrundstück beträgt 111.741,- €. Das Grundstück liegt im Bereich des Schutzstreifens einer Mittelspannungsfreileitung. Diese Einschränkung wurde bei der Ermittlung des Kaufpreises bereits berücksichtigt. Alle mit dem Erwerb verbundenen Kosten einschließlich der Vermessungskosten gehen zu Lasten des Erwerbers.
Wir erwarten Ihre Interessenbekundung bis zum 29.02.2024. Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Geschäftsbereiches 4 (Bauen, Wohnen, Umwelt) Bernd Gries (Tel.-Nr. 06825/955-266, E-Mail Adresse: bernd.gries@merchweiler.de) und Joachim Dörr (Tel.-Nr. 06825/955-260, E-Mail Adresse: Joachim.doerr1@merchweiler.de ) gerne zur Verfügung.
Über die Zuteilung des Baugrundstückes entscheiden daran anschließend die zuständigen kommunalen Gremien. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Baugrundstückes besteht nicht.
Ihr Bürgermeister
Patrick Weydmann