Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)

Bekanntmachung gem. § 137 BauGB

Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) im Programm

„Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“

 

Bekanntmachung über die Beteiligung und Mitwirkung der Öffentlichkeit gem. § 137 BauGB zur geplanten Ausweisung eines Sanierungsgebietes

im Untersuchungsgebiet / ISEK-Gebiet

für den Bereich „Allenfeld, Lehmkaul und Bahnhofsviertel“

in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler

 

Im Zuge der Erstellung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für den Ortsteil Merchweiler hat die Gemeinde Merchweiler in öffentlicher Sitzung am 31.10.2024 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im Bereich des ISEK-Gebietes „Allenfeld, Lehmkaul und Bahnhofsviertel“ im Ortsteil Merchweiler beschlossen.

Der in den vergangenen Monaten erarbeitete Entwurf des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler als Grundlage für weitere gemeindeentwicklungsrelevante Entscheidungen in einem Teilbereich des Ortsteils Merchweiler gebilligt.

Für den Bereich „Allenfeld, Lehmkaul und Bahnhofsviertel“ enthält das ISEK ein Handlungskonzept mit einem Maßnahmenkatalog, um dessen Entwicklung in einem Zeitraum von voraussichtlich rund 15 Jahren durch öffentliche Infrastruktur- und Städtebaumaßnahmen mit Unterstützung der Städtebauförderung voranzutreiben. Gleichzeitig sollen Anreize für private Sanierungsmaßnahmen geschaffen werden.

Nach Art. 1 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2023 / 2024 ist das Fördergebiet räumlich abzugrenzen; die räumliche Abgrenzung kann gem. Art. 8 Abs. 2 als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB erfolgen. Dies ist von der Gemeinde Merchweiler beabsichtigt.

Das vorliegende Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) erfüllt Anforderungen an Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Abs. 1 und 2 BauGB.

Der räumliche Geltungsbereich des Untersuchungsgebietes umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im beigefügten Lageplan (Plangrundlage: Gemeinde Merchweiler, LVGL Saarland; Stand: Oktober 2023) durch eine Umgrenzungslinie abgegrenzten Fläche. Die Größe des Gebietes „Allenfeld, Lehmkaul und Bahnhofsviertel“ beträgt ca. 34 ha. Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich dabei vom Gelände der Allenfeldschule im Nordwesten bis zum Bahnhofsquartier im Südosten. Es wird nordöstlich begrenzt von der Allenfeldstraße und im Süden von der Eisenbahnstraße und dem Wohnviertel am Käsborn. Innerhalb des Gebietes liegen dabei auch die Sport- und Freizeitanlage „Lehmkaul“ mit dem gleichnamigen Weiher sowie die Flächen der ehem. Tennisanlage im Süden des Gebietes.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses und wird zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Gemeinde Merchweiler, während den allgemeinen Dienststunden bereitgehalten.

Die Gemeinde Merchweiler hat in ihrem Ortsteil Merchweiler grundsätzlichen Sanierungsbedarf erkannt. Um die Ausweisung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes für den ISEK-Bereich zu prüfen, hat die Gemeinde die Vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen oder zu veranlassen bzw. das ISEK um die relevanten Aussagen zu ergänzen, die erforderlich sind, um Beurteilungsgrundlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen (§ 141 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Hinreichende Anhaltspunkte für die Sanierungsbedürftigkeit liegen insbesondere in Bezug auf Substanz- und Zustandsmängel im Sinne des § 136 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BauGB vor.

Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung werden bestimmt:

  • Entwicklung eines Bildungscampus zur Stärkung des Gemeinschaftssinns sowie Ergänzung des Schulstandortes durch verträgliche und potenziell inklusive Nutzungen,
  • Neugestaltung und Aufwertung des Sport-, Freizeit- und (Nah-) Erholungsgebiets „Lehmkaul“,
  • Ökologisch orientierte Gewerbeentwicklung und Neuordnung der Gewerbeflächen „Am Güterbahnhof“ sowie „Eisenbahnstraße“ zur verträglichen Nachbarschaft mit der vorhandenen Wohnnutzung,
  • Verlegung des Bahnhaltepunktes inkl. attraktiver Gestaltung des Bahnhofsumfeldes,
  • Attraktivierung und Aufwertung des Bereiches der „Waldstraße“ inkl. der dortigen Wohnanlagen,
  • Schaffung einer attraktiven, barrierearmen Wegeverbindung (Fuß- und Radverkehr) vom Bahnhof Merchweiler über das Naherholungsgebiet „Lehmkaul“ und den Schulcampus bis hin zur Hauptstraße,
  • Behebung des Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Investitionsstaus von baulichen Anlagen, Behebung städtebaulicher Missstände (ortsbildgerechte Gestaltung der privaten Bausubstanz),
  • Leerstandbeseitigung durch Behebung von Funktionsmängeln und Nutzungskonflikten; Rückbau nicht benötigter Bausubstanz mit Neuordnung/Neubebauung (verbesserte Belichtungs- und Freiraumqualität),
  • Umfeldverbesserung durch Aufwertungsmaßnahmen im privaten Raum,
  • Anpassung des Wohnungsbestandes an die Bedürfnisse der älter werdenden Bevölkerung (Barrierefreiheit),
  • Beseitigung ökologischer und energetischer Mängel sowie Klimafolgenanpassung; Energetische Sanierung und Einsatz erneuerbarer Energien.

Die o.g. vorläufigen Ziele und Zwecke der Sanierung entsprechen den Zielen des ISEKs.

Zur Beseitigung der städtebaulichen Missstände will die Gemeinde Merchweiler die Ausweisung eines (einfachen) Sanierungsgebietes prüfen. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Ziel ist, die Mängel der vorhandenen Bebauung und sonstigen Gebietsbeschaffenheit zu beseitigen und das Gebiet der vorgesehenen künftigen Funktion anzupassen. Zudem ist die Ausweisung eines Sanierungsgebietes aufgrund der steuerlichen Abschreibung Anreiz für Eigentümer und Investoren, in die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden zu investieren.

Mit der Erstellung des ISEKs inkl. Vorbereitender Untersuchungen ist die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, 66557 Illingen, beauftragt.

Gem. § 137 BauGB soll die Sanierung mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen möglichst frühzeitig erörtert werden. Die Betroffenen sollen zur Mitwirkung bei der Sanierung und zur Durchführung der erforderlichen baulichen Maßnahmen angeregt und hierbei im Rahmen des Möglichen beraten werden.

Im Rahmen der Beteiligung gem. § 137 BauGB sind die Ergebnisse des ISEKs mit den Vorbereitenden Untersuchungen zur geplanten Ausweisung eines Sanierungsgebietes, insbesondere unter Einschluss von Vorschlägen zur Abgrenzung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes, zum Sanierungsverfahren (nach aktuellem Stand im vereinfachten Verfahren) sowie zum städtebaulichen Rahmenplan (ISEK-Plan) in der Zeit vom 06. November 2024 bis einschließlich 06. Dezember 2024 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.merchweiler.de unter folgendem Pfad: Informationen für Bürger/Veröffentlichungen aus der Verwaltung/Bekanntmachungen/Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Merchweiler, Rathaus Ortsteil Wemmetsweiler, Rathausstraße 1, 66589 Merchweiler, Bauamt, Zimmer 2.28, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr.

Während dieser Zeit können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem ISEK inkl. den Vorbereitenden Untersuchungen zur geplanten Ausweisung eines Sanierungsgebietes, insbesondere unter Einschluss von Vorschlägen zur Abgrenzung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes, zum Sanierungsverfahren sowie zum städtebaulichen Rahmenplan (ISEK-Plan) schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an: gemeinde.planungsbeteiligung@merchweiler.de vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

 

Merchweiler, den 04. November 2024

 

gez.:

Der Bürgermeister

Patrick Weydmann

Dienstsiegel

 

 

Hinweise:

  1. Die Beschlüsse über das ISEK und die Vorbereitenden Untersuchungen sind nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung.
  2. § 138 Abs. 1 Satz 1 BauGB besagt, dass Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet sind, der Kommune oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist.
  3. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Beschlüsse über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen finden die §§ 137, 138 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist § 15 BauGB, der die Zurückstellung von Baugesuchen regelt, auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden (§ 141 Abs. 4 Satz 1 BauGB).
  4. Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann bei der Gemeindeverwaltung, Rathaus Ortsteil Wemmetsweiler, Rathausstraße 1, 66589 Merchweiler, Bauamt, Zimmer 2.28 während den allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.