Veröffentlichungen aus der Verwaltung / Bekanntmachungen

Veröffentlichungen aus der Verwaltung / Bekanntmachungen


  • Abwassergebühren für das Einleiten von Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen Abwasserwerk der Gemeinde Merchweiler
    Die Gemeinde Merchweiler – Abwasserwerk – erhebt seit 2013 Abwassergebühren für das Einleiten von Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen. Inzwischen sind viele Veränderungen (z. B. Flächen eines Neubaus oder Anbaus, Entsiegelung von Flächen, Nutzung von Brauchwasseranlagen) eingetreten. Der Gebührenpflichtige hat die Veränderungen an das Abwasserwerk schriftlich mitzuteilen. Teilen Sie bitte die Veränderungen nur schriftlich mit. Änderungen, die eine bestehende Bemessungsgrundlage um weniger als 10 Quadratmeter ändern, werden nicht berücksichtigt und brauchen nicht mitgeteilt zu werden. Für Rückfragen steht Ihnen das Abwasserwerk der Gemeinde Merchweiler unter Tel.-Nr. 06825-955242 gerne zur Verfügung. Erhebungsunterlagen können Sie auch im Rathaus Wemmetsweiler, Zimmer 2.10, erhalten. Wegen der Corona-Pandemie jedoch nur nach vorheriger Terminabstimmung. Merchweiler, 21.09.2020 Patrick Weydmann Bürgermeister und Werkleiter

  • Abwasserwerk der Gemeinde Merchweile Erläuterungen zur Bekanntmachung der 5. Änderung der Abwassergebührensatzung / Pool- und Schwimmbadbefüllung
    In der Abwassergebührensatzung (5. Änderung) wurden folgende Sätze ersatzlos gestrichen:
    „Bei der Pool- und Schwimmbadbefüllung ist ein Standrohr zu nutzen, welches gemäß der aktuellen Anlage 1 zu den „Ergänzenden Bedingungen der TWM GmbH" angemietet werden muss. Zusätzlich ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 35,00 Euro pro Abwassergebührenbefreiungsantrag an die Gemeinde Merchweiler zu entrichten."
    Aufgrund der schriftlichen Mitteilung des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) muss das Abwasserwerk der Gemeinde Merchweiler ihre bisherige Abwassergebührenbefreiungsmöglichkeit aus der Abwassergebührensatzung streichen.
    Das LUA hat mitgeteilt, dass Poolwasser, behandeltes Wasser darstelle und in den Abwasserkanal einzuleiten ist. Eine wasserrechtliche Erlaubnis zum Entwässern in den eigenen Garten kann nur vom Landesamt selbst ausgesprochen werden, die eine jährliche Gebühr von 150 Euro pro Antrag kostet.
    Es ist nicht mehr gestattet, Poolwasser auf dem Grundstück versickern zu lassen. Die Ableitung kann nur in einen Abwasserkanal erfolgen.
    Zur Befüllung des Pools kann weiterhin ein Standrohr bei der TWM angemietet werden. Es besteht für das verbrauchte Frischwasser eine Abwassergebührenpflicht.
    Merchweiler, 01.09.2020 Der Bürgermeister Patrick Weydmann