Verlust- und Fundsachen/Fundtiere


verloren

 

  • am 13./14.06.2024 eine Huawei Handy mit bordeauxroter Hülle, einem blauen Umhängegeldbeutel mit Blumenmuster und darin ein Schlüssel mit Eulenanhänger im Bereich Wemmetsweiler
  • am 17.05.2024 eine EC-Karte, evtl. im Rewe Merchweiler
  • am 23.05.2024 ein iPhone 13 mit schwarzer Silikonhülle in Merchweiler
  • KW 21 Chip für Öffnung Garage etc., Rewe in Merchweiler

 

gefunden

 

  • am 03.06.2024 eine Brille von Lacoste vorm Hotel-Bistro-3-eck in Merchweiler
  • am 27.06.2024 eine schwarze Mütze mit Minecraft Aufdruck auf dem Festplatz in Merchweiler

 

zugelaufen

 

  • am 27.05.2024 zwei schwarze Katzen und ein schwarzer Kater in der Nähe Lehmkaulweiher
  • am 30.05.2024 vier schwarze Kätzchen ohne Muttertier in der Nähe Lehmkaulweiher
  • am 08.06.2024 zwei Katzen Europäisch Kurzhaar dreifarbig, 4 Kätzchen verschiedenfarbig am Sportplatz am Lehmkaulweiher
  • am 20.06.2024 vier Katzen in der Nähe BMX Strecke in Wemmetsweiler

 

 

Nähere Auskünfte werden telefonisch unter der Nummer 06825/955-153 erteilt.

 

 

Der Bürgermeister

als Ortspolizeibehörde

Patrick Weydmann

 


Was ist zu tun bei Fundtieren?

Fundtiere sind entlaufene, verirrte bzw. verloren gegangene Tiere, deren Besitzer meist unbekannt sind. Sie unterliegen dem Fundrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Finder ist verpflichtet, den Fund unverzüglich der zuständigen Fundbehörde anzuzeigen. Neben der Anzeigepflicht für den Finder, hat die zuständige Fundbehörde die Pflicht, für eine artgerechte Unterbringung dieser Tiere zu sorgen.

Ansprechpartner bei der Gemeinde Merchweiler sind: 

  • das Fundamt im Rathaus Merchweiler, Zi. Nr. 5, Tel.: (06825) 955 153,
  • der Bauhof der Gemeinde Merchweiler, In der Wolfskaul 8, OT Wemmetsw., Tel.: (06825) 499 134, (während der Dienstzeit) oder 0160/99061493 (außerhalb der Dienstzeit)
  • oder die Polizeiinspektion Illingen, Tel.: (06825) 9240

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Fundtieren und herrenlosen Tieren. Unter herrenlosen Tieren sind nach bürgerlichem Recht Tiere zu verstehen, an denen kein Eigentum besteht. Dies können freilebende oder verwilderte Haustiere oder Wildtiere sein. Zur Aufnahme und Unterbringung bzw. zur Übernahme der Kosten für die Haltung sowie eine notwendige medizinische Behandlung von herrenlosen Tieren ist die Fundbehörde der Gemeinde nicht verpflichtet.

Bei Katzen ist folgendes zu beachten: Grundsätzlich sollte man zugelaufene Katzen nicht anfüttern, sondern vielmehr laufen lassen. Katzen sind streunende Tiere und finden erfahrungsgemäß immer wieder in ihre gewohnte Umgebung bzw. nach Hause zurück. Aus diesem Grund sind Katzen eigentlich keine Fundtiere und brauchen gar nicht erst gemeldet zu werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass für nicht medizinisch notwendige Eingriffe wie Kastration von Katzen zur Verhinderung einer unkontrollierten Vermehrung keine Kostenerstattungspflicht für die Gemeinde besteht.

Für eventuelle Fragen und weitere Auskünfte steht Ihnen das Fundamt der Gemeinde Merchweiler gerne zur Verfügung.

Merchweiler, den 04. Mai 2009

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde