Heiraten

Heiraten


Seit 2017 umfasst der Standesamtsbezirk Merchweiler die Gemeinden Merchweiler, Illingen, Schiffweiler und Eppelborn. Die Trautermine werden von jeder Gemeinde selbst vergeben. Nachfolgend finden Sie alle relevanten Informationen, die Sie für eine Eheschließung bei uns benötigen.

Anmeldung zur Eheschließung

Für die Anmeldung zur erstmaligen Eheschließung sind vorzulegen:

  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Eine/n aktuelle/n beglaubigte Abschrift oder Ausdruck des Geburtenregisters
  • Soweit ein gemeinsames Kind vorhanden ist, das vor 2009 geboren wurde, eine Geburtsurkunde des Kindes

Außerdem:

  • Eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde über den Hauptwohnsitz und eventuelle Nebenwohnsitze (nur, wenn einer der Anmeldenden seine Hauptwohnsitz nicht im Saarland hat)
  • Einen aktuellen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister der Vorehe mit Auflösungsvermerk (gilt nur für deutsche Staatsangehörige die bereits verheiratet waren)

Trauorte

  • Merchweiler

    • Trauzimmer Rathaus Wemmetsweiler
    • Kleiner Kuppelsaal Rathaus Wemmetsweiler
  • Eppelborn

    • Schloss Buseck
    • Trauzimmer Rathaus Eppelborn
    • Finkenrech
  • Illingen

    • Burgturm Burg Kerpen
    • Sitzungssaal Rathaus Illingen
    • Burgviereck
  • Schiffweiler

    • Trauzimmer Rathaus Schiffweiler
    • Großes Trauzimmer Rathaus Schiffweiler (außerh. der Öffnungszeit Freitagmittag und Samstag)
    • Pumpenhaus Heiligenwald (nur Mai bis September)

Wann kann man eine Eheschließung anmelden?

Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind kann die Anmeldung frühestens 6 Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin erfolgen.

Ein freier Termin für Ihre Trauung kann allerdings schon vorab unverbindlich angefragt werden und gegebenenfalls reserviert werden.

Wo können Sie die Eheschließung anmelden?

Die Eheschließung muss bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk mindestens einer der beiden Eheschließenden seinen Wohnsitz hat.

 Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen hat man demzufolge eine Wahlmöglichkeit.



Was kostet eine Eheschließung?

Die Kosten sind von verschiedenen Faktoren abhängig wie bspw. der Anzahl der gewünschten Urkunden, dem Eheschließungsort, dem Wunsch nach einem bestimmten Stammbuch und so weiter. Bei Auslandsbeteiligung und Eheschließung nicht beim Standesamt Ihres Wohnsitzes, können zusätzliche Mehrkosten entstehen.

Welche Möglichkeiten gibt es für die Namensführung?

  • Findet für die Namensführung deutsches Recht Anwendung, so können die Eheschließenden bei oder nach der Eheschließung durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen.
  • Zum Ehenamen kann der Geburtsname des Mannes oder der Frau bestimmt werden. Der Name aus einer früheren Ehe kann ebenfalls Ehename sein.
  • Wird keine Erklärung zum Ehenamen abgegeben, führt jeder seinen zur Zeit der Eheschließung geführten Namen weiter. Eine spätere Erklärung zum Ehenamen ist jederzeit möglich.
  • Ist ein Ehename bestimmt, ist dieser für die komplette Dauer der Ehe unwiderruflich festgelegt.
  • Der Ehegatte dessen Geburts- oder Familienname nicht zum Ehenamen bestimmt wird, kann durch entsprechende Erklärung gegenüber dem Standesbeamten dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den bei Eingehung der Ehe geführten Namen voranstellen oder anfügen und somit einen Doppelnamen führen. Ein späterer Widerruf ist einmalig möglich.
  • Werden innerhalb der Ehe Kinder geboren und unterliegt deren Namensführung deutschem Recht, bekommen diese bei Führung eines gemeinsamen Familiennamens den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen.
  • Bei getrennter Namensführung müssen sich die Eltern für den Namen der Mutter oder dem des Vaters entscheiden. Diese Erklärung ist bindend für alle folgenden gemeinsamen Kinder.

Kann die Eheschließung auch an einem anderen Ort als dem des Wohnsitzes stattfinden?

  • Ja, allerdings müssten Sie sich vor der Planung bzw. Anmeldung mit dem ausgewählten Standesamt in Verbindung setzen. Wir weisen darauf hin, dass eine exakte Terminvereinbarung mit Ihrem ausgewählten Standesamt erfolgen muss. Nach der Anmeldung werden alle Unterlagen an dieses Standesamt weitergeleitet.
  • Ist eine Eheschließung im Ausland geplant, können Ihnen die Botschaften des jeweiligen Staates weiterhelfen.
  • Deutsche Staatsangehörige erkundigen sich bitte vor der Eheschließung im Ausland beim zuständigen deutschen Standesamt über die Anerkennung der im Ausland geschlossenen Ehe und die erforderlichen Unterlagen.
  • Ausländische  Staatsangehörige erhalten die entsprechenden Auskünfte bei ihrer zuständigen ausländischen Vertretung in Deutschland.

Eheschließung von Personen gleichen Geschlechts, "Ehe für alle"

  • Durch das am 01.10.2017 in Kraft getretene Gesetz, können auch gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe schließen
  • Paare die bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, können sich beim Standesamt hinsichtlich einer Umwandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe erkundigen.

Oft gestellte Fragen

  • Sind Trauzeugen verpflichtend?

    Nein sind sie nicht. Sollten Sie allerdings den Wunsch haben, können bis zu zwei volljährige, geschäftsfähige Personen benannt werden, die sich ausweisen müssen.

  • Wie lange dauert eine Trauung?

    In der Regel zwischen 20-30 Minuten mit Trauansprache, Ringtausch und Verlesen der Niederschrift.

  • Gibt es eine Pflicht zum Ringtausch?

    Nein, das bleibt Ihnen überlassen.

  • Darf fotografiert und gefilmt werden? 

    Filmen und Fotografieren ist in Absprache mit der Standesbeamtin/ dem Standesbeamten möglich, sofern die Fotos bzw. der Film ausschließlich für private Zwecke genutzt und nicht veröffentlicht werden.

  • Wann wird ein Dolmetscher benötigt?

    Ist einer der Verlobten der deutschen Sprache nicht mächtig, muss sowohl bei der Anmeldung der Eheschließung, als auch zur Eheschließung selbst ein vereidigter Dolmetscher anwesend sein.