Lärmaktionsplanung
Was sind Lärmaktionskarten und was versteht man unter einer Lärmaktionsplanung?
Nach § 47d Absatz 1 BlmSchG stellen die zuständigen Behörden Lärmaktionspläne auf, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.
Die Grundlage von Lärmaktionsplänen bilden Lärmkarten, die gemäß § 47c BlmSchG erstellt werden. Sie erfassen bestimmte Lärmquellen in dem betrachteten Gebiet, welche Lärmbelästigungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar.
Lärmaktionspläne können Auswirkungen auf andere Planungen wie Bauleitpläne, Regionalpläne, Verkehrspläne und Luftreinhaltepläne haben und ermöglichen dadurch eine gesamtplanerische Problemlösung und -vermeidung. Viele lärmbedingte Konfliktfälle, die im Nachhinein hohe Kosten verursachen, können vorausschauend vermieden werden.
Lärmaktionspläne sind zur Regelung von „Lärmproblemen und Lärmauswirkungen“ aufzustellen. Gemeint sind damit belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die gemäß § 47b Satz 1 Nr. 1 BlmSchG als Umgebungslärm bezeichnet werden.
Für weitere Informationen rund um die Lärmaktionsplanung im Saarland besuchen Sie gerne die Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV) über den folgenden Link: https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/immissionsschutz/informationen/umgebungslaerm
Bei spezifischen Fragen rund um die Lärmaktionsplanung in Bezug auf das Gemeindegebiet der Gemeinde Merchweiler kontaktieren Sie gerne den zuständigen Mitarbeiter Herrn Maurice Dittke (Geschäftsbereich 4.3 Umwelt & Natur – Tel. 06825/955-264)