Frageformular zur Einwohnerfragestunde
Bitte beachten Sie, dass die oder der Vorsitzende Fragen unterbinden kann, insbesondere wenn:
a) sie nicht den Bereich der örtlichen kommunalen Selbstverwaltung betreffen
b) Rücksichten auf das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen
c) sie sich auf einen Tagesordnungspunkt der gleichen Sitzung beziehen
d) sie eine Angelegenheit betreffen, die in nichtöffentlicher Sitzung behandelt
werden muss
e) die Beantwortung gesetzliche Vorschriften verletzt
f) sie ein laufendes Gerichtsverfahren betreffen
g) sie persönliche Einzelfälle betreffen
h) sie von den selben Personen bereits gestellt wurden
i) sie Wertungen, unsachliche Feststellungen oder strafbare Äußerungen
enthalten
Weiterhin müssen folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Fragen zu rechtlich komplexen Themengebieten sollen spätestens eine Woche vor der jeweiligen Sitzung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift eingereicht werden.
- Die Fragen sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von 3 Minuten nicht überschreiten.
- Sie können in jeder Fragestunde jeweils eine Frage stellen und zusätzlich hierzu zwei Anregungen oder Vorschläge unterbreiten.
Hinweis zum Datenschutz im Rahmen der Einwohnerfragestunde
Diese Datenschutzhinweise informieren Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und damit verbundener Rechte im Rahmen der Einwohnerfragestunde im Gemeinderat und den Ortsräten der Gemeinde Merchweiler.
Welche Daten werden zum welchem Zweck und aufgrund welcher Rechtsgrundlage verarbeitet?
Wir erheben folgende Daten:
- Name, Vorname,
- Adresse
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Entscheidung über Ihre Bewerbung beruht auf Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO.
Ihre Daten werden ausschließlich für die Einwohnerfragestunde im Gemeinderat und den Ortsräten der Gemeinde Merchweiler verwendet.
Wer erhält Ihre Daten?
Ihre persönlichen Daten werden nur an die hierzu befugten Personen weitergeleitet.
Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Nach Ablauf von einem Jahr nach der Gemeinderatssitzung bzw. Ortsratssitzung werden Ihre persönlichen Daten gelöscht.
Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf:
- Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die bei uns gespeicherten Daten
- Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO
- Löschung nach Artikel 17 DSGVO
- Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO
- Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO
Darüber hinaus haben Sie das Recht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde:
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland, Fritz-Dobisch-Straße 12, 66111 Saarbrücken
Beschwerde einzulegen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt (Artikel 77 DSGVO).
Kontaktdaten
Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts:
Gemeinde Merchweiler
Der Bürgermeister
Hauptstraße 82
66589 Merchweiler
Datenschutzbeauftragte:
Datenschutzbeauftragte der Gemeinde Merchweiler
Karolina Kratschan
Hauptstraße 82
66589 Merchweiler