Verunreinigungen durch Hundekot


Der Bürgermeister informiert

 

Verunreinigungen durch Hunde

 

 

Sehr geehrte Mitbürgerinnen, sehr geehrte Mitbürger,

 

in der letzten Zeit häufen sich bei der Verwaltung die Beschwerden, wonach Spiel- und Sportplätze sowie Freizeitanlagen in zunehmenden Maße durch Hundekot verunreinigt werden.

In diesem Zusammenhang weise ich ausdrücklich darauf hin, dass die Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit auf Straßen und in den Anlagen der Gemeinde Merchweiler die Mitnahme von Hunden auf Kinderspielplätzen und Sportanlagen gänzlich verbietet. Darüber hinaus ist es den Haltern von Hunden untersagt, die öffentlichen Straßen und Anlagen durch Hunde verunreinigen zu lassen. Die durch Hunde verursachten Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen oder in öffentlichen Anlagen sind von den Hundehaltern od. -führern unverzüglich zu beseitigen. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird nach dem saarländischen Bußgeldkatalog mit einem Verwarngeld geahndet.

 

 

Erlauben Sie mir weiter den Hinweis, dass die Verunreinigung von Spielplätzen oder Liegewiesen durch Hundekot nach der gängigen Rechtsprechung sogar einen Straftatbestand erfüllen kann, wenn es sich bei dem abgesetzten und nicht unverzüglich entfernten Hundekot um gefährlichen Abfall handelt, d.h. wenn der Kot Gifte und Erreger gemeingefährdender und übertragbarer Krankheiten enthält oder hervorbringen könnte. Die Möglichkeit, dass Ausscheidungen von Tieren Gifte und Erreger gemeingefährdender Krankheiten enthalten können, ist mit dem Nutzungscharakter einer Spiel- oder Sportanlage grundsätzlich nicht vereinbar. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass gerade spielerische oder sportliche Aktivitäten ein erhöhtes Maß an Verletzungen in sich bergen, die bei Verunreinigungen der Spiel- oder Sportanlagen zu entsprechenden Infektionserkrankungen der Benutzer führen können.

 

Lassen Sie mich abschließend noch darauf hinweisen, dass auch im öffentlichen Verkehrsraum vermehrt Verunreinigungen durch Hundekot festgestellt werden konnten, hier insbesondere auf Gehwegen.

 

Ich appelliere daher an alle Hundebesitzer im Interesse der Sicherheit unserer Kinder, Ihre Hunde von Spiel- und Sportplätzen sowie von Freizeitanlagen fern zu halten. Bitte vermeiden Sie im Interesse aller Verunreinigungen auf Gehwegen.

 

Aufgrund der sich häufenden Vorfälle wird die Verwaltung verstärkt Verstöße gegen das Verschmutzungsverbot bei entsprechender Anzeige im Rahmen der erwähnten Rechtsvorschriften durch die Festsetzung von Bußgeldern ahnden.

 

Der Bürgermeister                                                                            Merchweiler, 02.09.2024

als Ortspolizeibehörde

 

 

 

Patrick Weydmann