Bekanntmachung der Hebesatzsatzung
Hiermit wird die Hebesatzsatzung der Gemeinde Merchweiler für das Haushaltsjahr 2025
gemäß § 12 KSVG in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde
Merchweiler öffentlich bekannt gemacht.
Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des
Kommunalselbstverwaltungsgesetzes oder aufgrund des
Kommunalselbstverwaltungsgesetzes zustande gekommen, so gilt sie gemäß § 12 Abs. 5
KSVG ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind,
2. vor Ablauf der genannten Frist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder
die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrensoder
Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den
Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.
Die vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatzsatzung hat folgenden Wortlaut:
H E B E S A T Z S A T Z U N G
DER GEMEINDE MERCHWEILER FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 2 5
Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert am 12. Dezember
2023 (Amtsblatt I S. 1119), § 25 Grundsteuergesetz vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965),
das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S.2294)
geändert worden ist (GrStG) und § 16 Gewerbesteuergesetz in der Fassung der
Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das zuletzt durch Artikel 19
des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) geändert worden ist (GewStG)
hat der Gemeinderat am 21. November 2024 folgende Hebesatzsatzung beschlossen:
§ 1
Für die Erhebung der Realsteuern in der Gemeinde Merchweiler werden ab 01.01.2025 die
Hebesätze wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
Grundsteuer A 280 v. H.
- für die Grundstücke
Grundsteuer B 415 v. H.
2. Gewerbesteuer 450 v. H.
§ 2
Diese Hebesatzsatzung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Gleichzeitig treten die in § 6 der am 16.05.2024 beschlossenen Haushaltssatzung der Gemeinde
Merchweiler festgelegten Hebesätze der Realsteuern außer Kraft.
Merchweiler, den 21. November 2024
DER BÜRGERMEISTER
Patrick Weydmann